FAQ

Fragen zur Mappe

Die Mappe muss spätestens mit dem Anmeldeschluss am 1. Februar eines Jahres abgegeben sein.

Zur Beurteilung Deiner Fähigkeiten sind für uns Zeichnungen und Malereien nach realen Objekten am aufschlussreichsten. Sie sollten in der Mappe überwiegen. Bitte vermeide es, Werke abzugeben, die von Bildvorlagen abgezeichnet sind (Mangas, Zeichnungen nach Fotos etc.)!

Deine Mappe soll 7 bis 15 Werke enthalten. Diese Arbeiten dürfen maximal DIN A 2 groß sein. Von allen größeren Werken lege bitte aussagekräftige Fotografien bei!

Leinwände und Plastiken sind zu unhandlich, um sie in eine Mappe zu packen. Wir bitten Dich, auch dann Leinwandarbeiten und Originalplastiken nicht mitzubringen, wenn Du die Mappe persönlich in der Schule abgibst!
Bitte mache von solchen Werken gute aussagekräftige Fotos – am besten im Tageslicht draußen fotografiert – und lege Sie Deiner Mappe bei!

Deine Mappe muss mit Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer beschriftet sein.
Auch jede Deiner Arbeiten beschriftest Du bitte auf der Rückseite mit Namen und Vornamen.

Du bekommst am Ende der Eignungsprüfung, wenn Du sowieso bei uns im Haus bist, Deine Mappe ausgehändigt.

Nach der Abgabe Deiner Mappe bei uns erhältst Du automatisch eine Einladung zur Eignungsprüfung. Wir möchten das, was Du zuhause schaffst, als Ganzes zusammen mit den Ergebnissen Deiner Prüfung betrachten und beurteilen.

Fragen zur Eignungsprüfung

Du musst drei reale Objekte, die auf Deinem Tisch stehen, zeichnen und malen. Dafür bekommst Du jeweils einige Stunden Zeit. Für uns ist interessant, ob Du Dinge räumlich hintereinander stehend und mit einer gewissen Plastizität darstellen kannst. Mehr Informationen zur Aufgabenstellung findest Du hier!

Du solltest Bleistifte verschiedener Härtegrade dabei haben (etwa HB und 4B), einen schwarzen Fineliner 0,4 mm (falls Du lieber damit zeichnest als mit Bleistift) und Borstenpinsel zum Malen. Papier und Malfarben werden von uns zur Verfügung gestellt.

Nein – hier bist Du wirklich auf Dich gestellt! Zugang zum Prüfungsraum haben nur Du, Deine Prüfungskollegen und die beurteilenden Lehrer der Schule. Die Arbeiten dürfen am Ende auch nicht den Eltern oder anderen gezeigt werden.

Die Arbeiten verbleiben für mindestens ein Jahr bei Schule und liegen dort unter Verschluss. Danach können sie bei Bedarf nach Rücksprache an Dich ausgegeben oder von Dir abgeholt werden.

Die Prüfungsergebnisse bleiben geheim. Deshalb dürfen die Arbeiten auch nicht fotografiert werden!

Wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast, kannst Du Dich prinzipiell wieder im nächsten Jahr für sie anmelden. Ans Landeskunstgymnasium kannst Du allerdings nur in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden. Kein Problem ist also, die Eignungsprüfung für die 10. Klasse nicht zu bestehen und sich dann ein Jahr später für die Jahrgangsstufe 11 erneut zu bewerben.
Wenn Du aber an Deiner Schule schon in der Jahrgangsstufe 11 bist, hätte ein Bestehen Deiner Wiederholungsprüfung gewisse Nachteile für Deine Schullaufbahn. Dann müsstest Du die Jahrgangsstufe 11 bei uns freiwillig noch einmal durchlaufen.

Alle am Landeskunstgymnasium arbeitenden Lehrer geben getrennt eine Bewertung Deiner drei Arbeiten ab und beraten anschließend gemeinsam darüber, ob deren Qualität unseren Eingangsanforderungen genügt.
Kriterien für die Beurteilung sind beispielsweise, ob Du bildsprachliche Mittel wie Raumbildung, Komposition, Kontrast- oder Farbgebung angemessen eingesetzt hast oder ob Du flexibel genug warst, auch mehrere verschiedene bildnerische Lösungswege zu gehen. Mehr Informationen zu den Aufgaben und den Bewertungskriterien findest Du in diesem Dokument hier.

Fragen zum Internat

Im Grundsatz besteht ein Anspruch auf einen Internatsplatz, wenn der einfache Schulweg von der Haustür bis zur Schule eine Stunde oder länger dauert.
Allerdings ist dies kein Rechtsanspruch – die Plätze werden nach Verfügbarkeit vergeben.

Der jährliche Eigenbetrag für die Unterbringung und Verpflegung beläuft sich zur Zeit auf 3.840,00 Euro. Für Schülerinnen und Schüler, die mindestens 50% des BAföG-Höchstsatzes beziehen, verringert er sich nach Vorlage des BAföG-Bescheids. Dieser Betrag muss in 10 gleichen Raten von September bis Juni des Folgejahres entrichtet werden.
Darin enthalten sind die Unterkunft und die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Imbiss und Abendessen).

Bei Interesse empfehlen wir dir unbedingt eine Besichtigung der Internatsgebäude im Rahmen der Info-Tage. Der Info-Tag des Kunstgymnasiums findet am ersten Samstag im Dezember statt, der des Aufbaugymnasiums am 1. Samstag im Februar.

Andere Fragen

Fahrkosten

Ab der 11. Klasse muss die Fahrkarte selbst beantragt und bezahlt werden. Wenn aber das Einkommen der Eltern bestimmte Grenzen nicht übersteigt, ist eine Schülerfahrtkostenübernahme möglich. Nähere Informationen gibt dazu unter Kreisverwaltung Alzey-Worms. Für den nördlichen Teil des Kreises ist  der Rhein-Nahe Verkehrsverbund (RNN) zuständig (www.rnn.info), für den südlichen Bereich der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN, www.vrn.de).